Wichtiger Hinweis:
Kirchliche Trauungen haben vor den Behörden keine Rechtsgültigkeit.
Voraussetzungen:
Zwei (volljährige) Trauzeuginnen/Trauzeugen (Die Trauzeugen müssen nicht selbst katholisch sein. Sie müssen aber den Vorgang des Austausches der Ehewillenserklärungen bezeugen können.)
Fristen:
Die Anmeldung in der Pfarrkanzlei sollte – wenn möglich – mindestens drei Monate vor der kirchlichen Trauung erfolgen.
Zuständige Stelle:
Die Wohnsitzpfarre der Braut/des Bräutigams
Hinweis:
Soll die Trauung in einer anderen Pfarre als der Wohnsitzpfarre stattfinden, erfolgt die Anmeldung zur Trauung dennoch in der Wohnsitzpfarre. Mit Erlaubnis des Pfarrers, die dieser nach Aufnahme des Trauungsprotokolls geben kann, kann die Trauung auch in einer Kirche außerhalb seines Pfarrgebiets stattfinden.
Erforderliche Unterlagen:
Bei ziviler Vorehe:
Bei kirchlicher Vorehe:
Zusätzliche Informationen:
Grundsätzlich kann nur ein verwitwete Person noch einmal kirchlich heiraten. In bestimmten Fällen kann eine Eheannullierung durchgeführt werden. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Pfarre und beim zuständigen Diözesangericht.
Trauung unter Mitwirkung von Seelsorgern der katholischen und der evangelischen Kirche.
Bei Konfessionsverschiedenheit von Braut und Bräutigam gibt es die Möglichkeit einer Trauung unter Mitwirkung von Seelsorgern beider Verlobten. Sie kann vorgenommen werden, wenn einer der Verlobten evangelisch und der andere katholisch ist. Ist die Verlobte/der Verlobte des katholischen Partners konfessionslos, ist dennoch eine Trauung in religiöser Form möglich. Bei der Trauung konfessionsverschiedener Partnerinnen/Partner handelt es sich entweder um eine katholische Trauung, bei der ein evangelischer Pfarrer beteiligt ist oder umgekehrt.
Tipp:
Es ist sehr zu empfehlen, dass die Brautleute früh genug einen Termin für ein gemeinsames Vorbereitungsgespräch mit beiden Pfarrern (bzw. evangelischen Pfarrern) vereinbaren.